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   VG Frankfurt/Oder, 16.09.2013 - 3 L 215/13   

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VG Frankfurt/Oder, 16.09.2013 - 3 L 215/13 (https://dejure.org/2013,25529)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 16.09.2013 - 3 L 215/13 (https://dejure.org/2013,25529)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 16. September 2013 - 3 L 215/13 (https://dejure.org/2013,25529)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.06.1989 - 5 B 63.89

    Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Anspruch auf

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 16.09.2013 - 3 L 215/13
    Danach muss jede Behörde in Fällen, in denen ein Anspruch auf Akteneinsicht aufgrund spezieller Vorschriften nicht besteht, nach pflichtgemäßem Ermessen über einen dahingehenden Antrag entscheiden, wenn der Betreffende ein berechtigtes Interesse an der Akteneinsicht hat (vgl. den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts 5 B 63/89 vom 15. Juni 1989 und den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg 9 S 2.05 vom 01. August 2005, beide zitiert nach juris; ferner auch Urteil der Kammer vom 23. September 2010 - 3 K 1280/07 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.08.2005 - 9 S 2.05

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; ernstliche Zweifel an der

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 16.09.2013 - 3 L 215/13
    Danach muss jede Behörde in Fällen, in denen ein Anspruch auf Akteneinsicht aufgrund spezieller Vorschriften nicht besteht, nach pflichtgemäßem Ermessen über einen dahingehenden Antrag entscheiden, wenn der Betreffende ein berechtigtes Interesse an der Akteneinsicht hat (vgl. den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts 5 B 63/89 vom 15. Juni 1989 und den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg 9 S 2.05 vom 01. August 2005, beide zitiert nach juris; ferner auch Urteil der Kammer vom 23. September 2010 - 3 K 1280/07 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.02.2007 - 2 S 39.06

    Wasserrecht: Wasserrechtliche Genehmigung eines Sportbootsteges -

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 16.09.2013 - 3 L 215/13
    Daraus ergibt sich nämlich nicht, dass der Rechtsbehelf in der Hauptsache (die Klage VG 3 K 855/13) bereits in dem für die Entscheidung über den vorliegenden Antrag maßgeblichen Zeitpunkt offensichtlich unzulässig wäre (vgl. zu diesem Maßstab OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Februar 2007 - OVG 2 S 39.06 -, Seite 4 des Beschlussabdrucks und Beschluss vom 24. August 2007 - OVG 6 S 1.07 -, S. 3 des Beschlussabdrucks).
  • OVG Brandenburg, 14.08.1997 - 2 D 33/96

    Sicherung der Arbeitsfähigkeit ; Zweckverbände; Freiverband; Rückwirkende

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 16.09.2013 - 3 L 215/13
    Dies ist unzulässig (vgl. OVG Frankfurt (Oder), Urteil vom 14. August 1997 - 2 D 33/96.NE -, S. 4, 5 des Urteilsabdrucks bzgl. unterschiedlicher Maßstabsbestimmungen und OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 24. September 2003 - 2 B 349/02 -, Seite 6 des Beschlussabdrucks).
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